Verfügung vom 21.07.2026 / Organisationsmängel
Court decision.
Zivilverfahren DIG Service GmbH, Simmentalstrasse 27, 3752 Wimmis, Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: (...) Die Gerichtspräsidentin verfügt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab gesetzlicher Eröffnung dieser Verfügung den geltend gemachten Mangel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht Oberland zuzustellen. 2. Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab gesetzlicher Eröffnung dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen. 3. Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 1) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 2), wird der Gesuchsgegnerin ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht. 4. Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziff. 1 und 2 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO). 5. Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Oberland eingesehen werden. 6. Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (durch Publikation im SHAB) - (...) Die Gerichtspräsidentin: Wyss Iff Regionalgericht Oberland
Held at Regionalgericht Oberland.
Response deadline: 22 January 2027.
Publication No: UV04-0000002043