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Court Decisions

Verfügung vom 15. Juli 2026 / SZ.2026.197

Court decision.

Betroffene: Circular Innovations AG, Mellingerstrasse 53, 5400 Baden Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Die Gerichtspräsidentin verfügt: 1. Die Anzeige wird der Betroffenen zugestellt. 2. Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand durch Eintragung eines Rechtsdomizils wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). 3. Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an. Diese Verfügung wird der Betroffenen hiermit öffentlich zugestellt. Bezirksgericht Baden Präsidium 4 des Zivilgerichts

Held at Bezirksgericht Baden - Gerichtspräsidium 4.

Response deadline: 23 January 2027.

Publication No: UV04-0000002048