Testamentseröffnung Christian Heinz Vögeli
The estate of Christian Heinz Vögeli has been opened for review.
Testamentseröffnung (Art. 558 Abs. 2 ZGB i.V.m. §197 Abs. 2 EG ZGB) Den Beteiligten liegt das Testament bis zum Ablauf der Auflagefrist zur Einsicht auf. Berechtigte Personen können eine Abschrift bzw. einen Auszug aus der Verfügung verlangen. Wenn die berechtigten Personen bekannt sind und innert der Auflagefrist kein Einspruch erfolgt, wird die Erbschaft unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und Erbschaftsklage gemäss Testament den Berechtigten ausgehändigt.
Claims or objections are due by 10 September 2026, contact Erbschaftsamt Region Solothurn, Rötistrasse 4, 4500 Solothurn.
Response deadline: 10 September 2026.
Publication No: ES01-0000003903
Also published on: August 10, 2026, August 24, 2026