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Court Decisions

Gerichtlicher Entscheid SUVA Luzern gegen i&i Plattenbeläge AG

Court decision dated 4 August 2026.

1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. 97603 des Betreibungsamtes Bassersdorf-Nürensdorf (Zahlungsbefehl vom 19. Februar 2026) definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 10'176.– nebst Zinsen zu 6 % seit 20. Februar 2026, Fr. 30.55 (Verzugszins) sowie für die Betreibungskosten und Entschädigung gemäss Ziff. 4 dieses Entscheids. 2. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 300.–. 3. Die Kosten werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 4. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, der Gesuchstellerin eine Parteientschädigung von Fr. 30.– zu bezahlen. 5. [Mitteilungen] 6. Die Parteien können innert 10 Tagen ab Zustellung des Entscheiddispositivs schriftlich beim Bezirksgericht Bülach, Postfach, 8180 Bülach, eine Begründung verlangen. Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Einreichung einer Beschwerde ab der Zustellung der Entscheidbegründung. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf das Rechtsmittel der Beschwerde (Art. 239 ZPO). Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht.

Held at Bezirksgericht Bülach,, Spitalstrasse 13,, 8180 Bülach.

Response deadline: 10 August 2027.

Publication No: UV02-0000006439

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