Gerichtlicher Entscheid Kanton Tessin gegen Max Minerals Trading SA
Court decision dated 9 June 2026 concerning Max Minerals Trading SA.
1. Den Parteien wird bestätigt, dass eine die Rechtshängigkeit begründende Eingabe vom 19. Mai 2026 beim Gericht eingegangen ist. 2. Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 10 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um schriftlich im Doppel zum Rechtsöffnungsbegehren Stellung zu nehmen. Allfällige Beweismittel sind mit der Stellungnahme einzureichen. Diese Frist wird bei Vorliegen zureichender Gründe höchstens einmal und nur kurz erstreckt. Es wird keine Nachfrist angesetzt. Bei Säumnis entscheidet das Gericht aufgrund der Akten. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des SchKG über die Betreibungsferien und den Rechtsstillstand. 3. [Mitteilung]
Held at Bezirksgericht Bülach,, Spitalstrasse 13,, 8180 Bülach.
Response deadline: 29 October 2026.
Publication No: UV02-0000006415