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Court Decisions

Gerichtlicher Entscheid Kanton Tessin gegen Max Minerals Trading AG

Court decision dated 31 August 2026.

1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. 3912274 des Betreibungsamtes Lugano (Zahlungsbefehl vom 23. Februar 2026) definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 38'800.– nebst Zins zu 3.5 % seit 18. Februar 2026, für Fr. 1'763.55 an aufgelaufenem Zins bis 17. Februar 2026 sowie für Fr. 50.– an Mahngebühren. Im Mehrbetrag wird das Begehren abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 360.–. 3. Die Kosten werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 4. Den Parteien werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. [Mitteilungen] 6. Die Parteien können innert 10 Tagen ab Zustellung des Entscheiddispositivs schriftlich beim Bezirksgericht Bülach, Postfach, 8180 Bülach, eine Begründung verlangen. Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Einreichung einer Beschwerde ab der Zustellung der Entscheidbegründung. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf das Rechtsmittel der Beschwerde (Art. 239 ZPO). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Held at Bezirksgericht Bülach,, Spitalstrasse 13,, 8180 Bülach.

Response deadline: 4 December 2026.

Publication No: UV02-0000006540