Back to Market Insights
Court Decisions

Gerichtlicher Entscheid gegen markensucht GmbH

markensucht GmbH GmbH · ZH

Court decision dated 27 July 2026 concerning markensucht GmbH.

Es wird erkannt: 1. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Das Konkursamt Wülflingen-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.– und der Antragsgegnerin auferlegt. 4. ... 5. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Held at Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur.

Response deadline: 29 January 2027.

Publication No: UV02-0000006416