Frist zur Behebung der geltend gemachten Mängel
Court decision.
Zivilverfahren Gesuchsgegnerin: Erli Transporte GmbH v.d. Leon Ajdari Gaswerkstrasse 33 4900 Langenthal Die Gerichtspräsidentin hat am 28.07.2026 verfügt: 1. Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 17.07.2026 ist am 20.07.2026 beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau eingelangt. 2. Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau zuzustellen. 3. Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen. 4. Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht. 5. Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO). 6. Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO sowie die Betreibungsferien (inkl. Rechtsstillstand) gemäss Art. 56 ff. SchKG nicht gelten. 7. (...) Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Gerichtspräsidentin Fankhauser
Held at Regionalgericht Emmental - Oberaargau.
Response deadline: 4 March 2027.
Publication No: UV04-0000002102