EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Court decision.
Gestützt auf Art. 141 ZPO wird die Verfügung E 153-2026 der Gesuchsgegnerin mittels Veröffentlichung (auszugsweise*) im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zugestellt: Verfügung vom 30. Juli 2026 in Sachen GreenVision Strategies GmbH betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR) … Verfügung 1. Der Gesellschaft wird eine Frist bis Montag, 10. August 2026 angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen. Der rechtmässige Zustand wird hergestellt, indem die Gesellschaft ein gültiges Rechtsdomizil an ihrem Sitz beim Handelsregisteramt eintragen lässt. 2. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist kann die Gesellschaft kostenfällig aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet werden (Art. 819 i.V.m. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR und Art. 939 Abs. 2 OR; Art. 147 ZPO). Bezirksgericht Appenzell I.Rh. * Die vollständige Verfügung E 153-2026 sowie die zugehörigen Akten können nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei, Zielstrasse 38, 9050 Appenzell abgeholt werden.
Held at Bezirksgericht des Kantons Appenzell Innerrhoden.
Response deadline: 31 October 2026.
Publication No: UV04-0000002051