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Court Decisions

Gerichtlicher Entscheid Vivao Sympany AG gegen Jose Maria Fernandes de Lima

Vivao Sympany AG AG · BS

Court decision dated 20 July 2026.

Es wird verfügt: 1.          Auf das Gesuch wird nicht eingetreten. 2.          Die Spruchgebühr wird festgesetzt auf Fr. 100.–. 3.          Die Kosten werden der Gläubigerin auferlegt und aus dem von ihr geleisteten Kostenvorschuss bezogen. Der Rest des Vorschusses wird der Gläubigerin unter Berücksichtigung des Verrechnungsrechts des Staates zurückerstattet. 4.          Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5.          Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Gläubigerin als Gerichtsurkunde, an den Schuldner mittels Publikation im SHAB sowie an die Bezirksgerichtskasse. 6.          Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO und Art. 56 Abs. 2 SchKG).

Held at Bezirksgericht Winterthur,, Lindstrasse 10,, 8400 Winterthur.

Response deadline: 24 January 2027.

Publikations-Nr: UV02-0000006410

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