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Court Decisions

Gerichtlicher Entscheid Suva gegen GB Services AG

Suva IOR · LUGB Services AG AG · ZH

Court decision dated 23 September 2026 concerning GB Services AG.

1.          Der Gesuchsstellerin wird in der Betreibung Nr. 241679 des Betreibungsamtes Opfikon (Zahlungsbefehl vom 16. Februar 2026) definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 99.20 nebst Zins zu 6 % seit 17. Februar 2026. Im Mehrbetrag (Zinslauf) wird das Begehren abgewiesen. 2.           Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 50.–. 3.           Die Kosten werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 4.           Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5.           [Schriftliche Mitteilung] 6.           Die Parteien können innert 10 Tagen ab Zustellung des Entscheiddispositivs schriftlich beim Bezirksgericht Bülach, Postfach, 8180 Bülach, eine Begründung verlangen. Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Einreichung einer Beschwerde ab der Zustellung der Entscheidbegründung. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf das Rechtsmittel der Beschwerde (Art. 239 ZPO). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Held at Bezirksgericht Bülach,, Spitalstrasse 13,, 8180 Bülach.

Response deadline: 23 January 2027.

Publikations-Nr: UV02-0000006609