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Court Decisions

Gerichtlicher Entscheid Hans Rudolf Taverna gegen Serv & Solutions GmbH

Serv & Solutions GmbH GmbH · ZH

Court decision dated 22 October 2026 concerning Serv & Solutions GmbH.

Es wird erkannt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird unter Androhung der Zwangsvollstreckung im Unterlassungsfall verpflichtet, das ca. 215 m2 grosse Büro im 1. Obergeschoss sowie die Abstellplätze im Freien Nr. 36, 37, 50 und 52 an der Glattalstrasse 521 in 8153 Rümlang unverzüglich ordnungsgemäss geräumt und gereinigt zu verlassen und dem Gesuchsteller zurückzugeben. 2. Variante Berufung: Das Gemeindeammannamt Rümlang‑Oberglatt wird angewiesen, die Verpflichtung der Gesuchsgegnerin gemäss Ziffer 1 dieses Entscheids auf erstes Verlangen des Gesuchstellers nach Vorlage einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung zu vollstrecken, nötigenfalls unter Beizug der Polizei. Die Kosten für die Vollstreckung sind vom Gesuchsteller vorzuschiessen, sind dem Gesuchsteller aber von der Gesuchsgegnerin zu ersetzen. 3. - 4. (...) 5.  Evtl.: Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 2'426.85.– (inkl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 6. (...) 7. Die Parteien können innert 10 Tagen ab Zustellung des Entscheiddispositivs schriftlich beim Bezirksgericht Dielsdorf, Spitalstrasse 7, 8157 Dielsdorf, eine Begründung verlangen. Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Partei-en die Frist zur Einreichung einer Berufung ab Zustellung des begründeten Entscheids. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung (Art. 239 ZPO). 8. Der in Art. 145 Abs. 1 ZPO genannte Stillstand von Fristen gilt in summarischen Verfahren nicht.

Held at Bezirksgericht Dielsdorf,, Spitalstrasse 7,, 8157 Dielsdorf.

Response deadline: 30 April 2027.

Publikations-Nr: UV02-0000006710