Gerichtlicher Entscheid gegen BDM Group GmbH in Liquidation
Court decision dated 19 October 2026 concerning BDM Group GmbH in Liquidation.
Es wird erkannt: 1. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger nach Art. 230 Abs. 2 SchKG seine Durchführung verlangt und die festgelegte Sicherheit leistet. 2. Die Spruchgebühr von Fr. 120.– wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Turbenthal bezogen. 3. ... 4. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Held at Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur.
Response deadline: 27 April 2027.
Publikations-Nr: UV02-0000006698