← Zurück zu Markt-Insights
Court Decisions

Gerichtlicher Entscheid gegen Auno AG

Auno AG AG · ZH

Court decision dated 15 October 2026 concerning Auno AG.

Es wird verfügt: 1. ... 2. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). 3. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin  - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet (Art. 718 Abs. 4 OR) und - ein gültiges Domizil eintragen lässt. 4. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregis­teramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. ...

Held at Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur.

Response deadline: 22 April 2027.

Publikations-Nr: UV02-0000006688

Gerichtlicher Entscheid gegen Auno AG | Swiss Strategic Development Group